Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 14.02.2020

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19   

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https://dejure.org/2019,34696
OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2019,34696)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.10.2019 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2019,34696)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2019,34696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 6 GG, Art 8 MRK
    Abschiebung nach Serbien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 8 ; GG Art. 6
    Abschiebung; Familie; Kurzaufenthalt; Lebensgemeinschaft; Trennung; Visum; zumutbar; erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Aufenthaltsbeendigung; rechtliche Unmöglichkeit; Visumverfahren; Befreiung serbischer Staatsangehöriger vom Visumzwang für Kurzaufenthalte

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 25 Abs. 5 ; GG Art. 6 ; EMRK Art. 8
    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Zumutbarkeitder Nachholung des Visumverfahrens; Möglichkeit der Ausübung des Umgangsrechts wegen der Befreiung serbischer Staatsangehöriger vom Visumzwang für Kurzaufenthalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11

    Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19
    Ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK überhaupt erst eröffnendes "Privatleben" kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht(Beschluss des Senats vom 20. April 2011 - 2 B 208/11 -, m.w.Nw.;juris).
  • OVG Saarland, 08.01.2019 - 2 B 342/18

    Abschiebung eines werdenden Vaters; Risikoschwangerschaft; Schutz der Familie

    Auszug aus OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19
    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(vgl. Beschluss des Senats vom 08.01.2019 - 2 B 342/18 - m. w. N.; Juris) Art. 6 GG gewährt unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt, enthält jedoch die wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu fördern und zu schützen hat, und verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Beziehungen des den weiteren Aufenthalt begehrenden Ausländers zu Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen.
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

    Soweit die Beschwerdebegründung aus Art. 6 GG ein Aufenthaltsrecht des Antragstellers im Bundesgebiet im Hinblick auf seine familiäre Situation herzuleiten sucht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass weder Art. 6 Abs. 1 GG noch Art. 8 Abs. 1 EMRK selbst unmittelbar ein Aufenthaltsrecht begründen (BVerfG, Beschl. v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschl. v. 9.10.2019 - 2 B 259/19 -, juris Rn. 15).

    Sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und ebenso mit Art. 8 Abs. 1 EMRK ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen (OVG Saarland, Beschl. v. 9.10.2019 - 2 B 259/19 -, juris Rn. 15).

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

    Denn eine solche - vorübergehende - Vorgehensweise, würde in jedem Fall die Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens aufgrund einer prognostizierten Dauer des Visumverfahrens voraussetzen, OVG NRW, Beschluss vom 08.02.2022 - 18 B 951/20 - n.v. ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung); OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteile vom 07. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 02. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (nicht länger als drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v. soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2023 - 11 L 568/23

    Bindungswirkung rechtskräftiger Beschlüsse; Anordnungsgrund nach Ablauf der in

    Eine räumliche Trennung könnte wiederum nur dann durch die visumfreien Besuchsmöglichkeiten des Antragstellers in Deutschland und sonstige Kontaktmöglichkeiten mittels sozialer Medien einschließlich Videotelefonie sowie die Besuchsmöglichkeiten der minderjährigen Kinder des Antragstellers in Serbien - allein oder in Begleitung der Kindesmutter - kompensiert werden, wenn es sich mit Blick auf die prognostizierte Dauer des Visumverfahrens um eine lediglich vorübergehende Vorgehensweise handeln würde, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 - (eine Woche mit und "zwei bis drei Monate" ohne Vorabzustimmung); HessVGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 - ("ein bis zwei Monate"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 B 31/23 -, ("zwischen zehn und zwölf Wochen"); BayVGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 19 CS 23.535 - (Annahme einer Dauer von "im schlechtesten Fall mehreren Monaten" wohl nicht ausreichend konkret), vom 27. April 2023 - 19 CE 23.133 - (sieben Monate im Einzelfall "ausnahmsweise noch als zumutbar"), vom 7. März 2023 - 19 CE 22.2285 - (bis zu zwei Jahre bei gänzlich verweigerter Mitwirkung) und Beschluss vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - (sechseinhalb Monate), jeweils juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 18 B 439/22 - (acht Monate bis ein Jahr bei gleichzeitig fehlender persönlicher Verbundenheit) und vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung), jeweils n.v.; OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); BayVGH, Urteile vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); OVG Saarland, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (längstens drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v., soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
  • OVG Saarland, 11.01.2021 - 2 B 371/20

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens in Dänemark

    Fussnoten 1 vgl. Beschluss des Senats vom 9.10.2019 - 2 B 259/19 -, juris.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2428
OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2020,2428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2020 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2020,2428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 2 B 259/19 (https://dejure.org/2020,2428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2
    Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil; Beteiligung der Frauenbeauftragten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Hinsichtlich der Frage, ob die Anlassbeurteilung der Antragstellerin in den Leistungsvergleich mit einzubeziehen sei, verweist der Antragsgegner auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, welches seine Auffassung stütze.

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Anlassbeurteilung des S D für die Antragstellerin vom 11. Februar 2019 (Beurteilungszeitraum 1. Juni 2018 bis 11. Februar 2019) rechtmäßig erstellt wurde (vgl. § 2 Abs. 3 Nr. 2 SächsBeurtVO; BVerwG, Urt. v. 9. Mai 2019 - 2 C 1/18 -, juris Rn. 37 bis 52).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746, 747; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 a. a. O.).

    Im Übrigen unterliegt es nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr im Rahmen seines Auswahlermessens das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    17 Dabei kann der Dienstherr den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris).

    Die Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt durch die Festlegung eines Anforderungsprofils darf wegen der damit verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Auswahlentscheidung nur aufgrund sachlicher, dem Grundsatz der Bestenauslese entsprechender Erwägungen erfolgen; die Einhaltung der der Organisationsgewalt des Dienstherrn gezogenen Schranken unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. November 2010, NVwZ 2011, 746, 747; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 a. a. O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    26 aa) Die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der Geeignetste für einen Beförderungsdienstposten ist, unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    27 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24. November 1994 - 2 C 21.93 - Urt. v. 24. November 2005 - 2 C 34.04 - Urt. v. 13. Mai 1965 - II C 146.62 -, sämtlich zitiert nach juris) und des Senats (vgl. Beschl. v. 11. November 2010 - 2 B 126/10 -, juris m. w. N.) sind dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar.
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    26 aa) Die Entscheidung des Dienstherrn, welcher der Bewerber der Geeignetste für einen Beförderungsdienstposten ist, unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. März 1998, BVerwGE 106, 263, 266 ff.; Urt. v. 16. August 2001, BVerwGE 115, 58, 60 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Zwar ist es grundsätzlich mit dem Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn das Bewerberfeld durch das Anforderungsprofil auf Inhaber von Ämtern bestimmter Besoldungsgruppen beschränkt wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris Rn. 17 und 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19
    Ergibt die auf dargelegte Gründe beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass die tragende Begründung des Verwaltungsgerichts die Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigt, hat es umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

  • OVG Sachsen, 11.11.2010 - 2 B 126/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenrechtsstreit aufgrund eines

  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - 6 B 1249/10

    Berufung eines Beamten auf eine unzureichende Unterrichtung des Personalrats bzw.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Beförderung zweier Beamter zu Amtsräten

  • OVG Sachsen, 02.05.2012 - 2 B 148/12

    Konkurrentenstreit, Anforderungsprofil, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • OVG Sachsen, 13.09.2011 - 2 B 41/11

    Besetzung einer Professur

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
  • OVG Sachsen, 06.01.2021 - 2 B 333/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aktualität

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 19. Dezember 2016 - 2 B 233/16 - und v. 14. Februar 2020 - 2 B 259/19 -, jeweils juris) kommt es auf Fehler in der Auswahlentscheidung nicht entscheidend an, wenn der Dienstherr selbständig tragend auf eine zusätzliche Begründung für seine Entscheidung abstellt, welche rechtlich nicht zu beanstanden ist.
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